Allgemeine Informationen zur Hundehaltung in St. Johann in Tirol
Hier finden Sie alle relevanten Informationen durch die Marktgemeinde St. Johann in Tirol
Infos im Überblick:
Anmeldung - Registrierung:
Jeder Hundebesitzer ist VERPFLICHTET seinen Vierbeiner bei der Marktgemeinde zu melden bzw. registrieren zu lassen - MELDEPFLICHT!
Ihr Hund muss versichert und mit einem Chip vom Tierarzt ausgestattet sein.
Haben Sie zum 1. Mal einen Hund? Dann benötigen Sie bitte auch einen sogenannten SACHKUNDENACHWEIS, welchen Sie beim WIFI Kitzbühel absolvieren können.
Wir beraten Sie gerne!
Leinenpflicht:
In Tirol gilt im bebauten Gebiet LEINEN- bzw. Maulkorbpflicht!
Laut Verordnung des Gemeinderates vom März 2000 sind Hunde in speziell ausgewiesenen Bereichen des Gemeindegebietes an der Leine zu führen.
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und genießen Sie umso mehr die Freiheit auf der Hundewiese!
Pflicht zur Hundekotentfernung:
Laut Verordnung des Gemeinderates vom März 2000 sind alle Hundebesitzer verpflichtet, auf die Sauberkeit zu achten.
Durch Hunde verursachte VERUNREINIGUNGEN müssen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
"Gassi-Sackerl" werden Ihnen jährlich kostenlos zugestellt und können beim Bauhof zusätzlich kostenlos abgeholt werden. Außerdem stehen sie Ihnen kostenlos bei zahlreichen "Gassi-Sackerl-Spendern" zur Verfügung.
Bitte entsorgen Sie die Gassi-Sackerl in den öffentlichen Mülleimern oder in Ihrem Hausmüll (NICHT BIOTONNE!)
AUCH AUF DER HUNDEWIESE MUSS BITTE DER KOT ENTFERNT WERDEN!
Landespolizeigesetz:
Neben den Verordnungen der Gemeinde gibt es auch zum Halten von Hunden eine Regelung im Tiroler Landespolizeigesetz. Dieses besagt, dass Hunde so zu beaufsichtigen oder zu verwahren sind, dass Dritte durch sie nicht gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden.